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Wir verstehen unsere anwaltliche Arbeit in erster Linie als Tätigkeit zur Konfliktvermeidung. Die gerichtliche Auseinandersetzung erachten wir als eine nachrangige Option zur Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten, die in der Regel nur dann wahrgenommen werden sollte, wenn eine andere Streiterledigung zu wirtschaftlich akzeptablen Bedingungen nicht möglich ist.
Verträge mit klaren und unmißverständlichen Regelungen führen zu weitaus weniger Rechtsstreitigkeiten. Unsere Arbeit zur Konfliktvermeidung beginnt daher bereits bei der Gestaltung der Verträge und der Führung von Vertragsverhandlungen. Kommt es dennoch zum Streit, ist es oberstes Ziel unserer Vertretung, ein optimales wirtschaftliches Ergebnis für unsere Mandanten durchzusetzen.
Läßt sich ein akzeptabeler Vergleich nicht erzielen, führen wir für unsere Mandanten Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren mit aller Entschiedenheit und unter Einsatz unserer gesamten Person und Überzeugungskraft.
Unsere Mandanten können sich dabei darauf verlassen, dass unmittelbare oder mittelbare Interessenkonflikte aufgrund der Ausrichtung der Sozietät regelmäßig nicht entstehen können.
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- Streitvermeidung durch klare Verträge
- Prozessrisikoanalyse
- Vergleichsverhandlungen
- Prozessführung
- Schiedsgerichtsbarkeit
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