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Das Gesellschaftsrecht steht im Zentrum unserer Beratung. Wir bereiten Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen sowohl privater als auch börsennotierter Unternehmen vor und unterstützen bei ihrer Durchführung.
In streitigen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten vertreten wir die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung durchzusetzen.
Die Anwälte von AHB Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Unternehmens- und Beteiligungskäufen einschließlich der steuerlichen Strukturierung derartiger Transaktionen. Wir beraten Unternehmenskäufe in sämtlichen Konstellationen: Share-Deals, Asset-Deals, Bieterverfahren, Private Equity, Venture Capital, Management Buy-Outs, Management Buy-Ins, Privatisierungen, Übernahmen börsennotierter Unternehmen etc.
AHB Rechtsanwälte berät Joint Ventures von der Aufnahme der ersten Gespräche bis hin zur Realisierung des Projekts.
Wir begleiten Unternehmen bei allen erforderlichen Um- und Restrukturierungsmaßnahmen einschließlich der steuerlichen Strukturierung derartiger Reorganisationen, z.B. bei Verschmelzungen und andere Unternehmenszusammenschlüsse, Abspaltungen, Ausgliederungen, Outsourcing, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen. |
- Unternehmenskäufe und
-verkäufe
- Private Equity
- Venture Capital
- Umwandlungen
- Kapitalmaßnahmen
- Gesellschafts- und
Hauptversammlungen
- Joint Ventures
- Nachfolgeregelungen
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Kapitalmarktrecht
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