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Im Arbeitsrecht sind wir mit der individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Beratung von privaten und öffentlichen Arbeitgebern betraut.
Die Beratung und Vertretung unserer Mandanten erfolgt umfassend, d.h. von der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen mittels Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung und ggf. bei gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren.
An den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten beraten wir im Recht der Vorstände sowie im Recht der Geschäftsführer, ferner im Handelsvertreterrecht. Im Bereich von Unternehmenskäufen- und -verkäufen sind wir frühzeitig in den Transaktionsprozess eingebunden, um die individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Auswirkungen auf die Transaktion zu berücksichtigen und umzusetzen.
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- Individualarbeitsrecht
- Kollektivarbeitsrecht
- Recht der Vorstände
- Recht der Geschäftsführer
- Handelsvertreterrecht
- Mitarbeiterbeteiligungen
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